Info für Kunden mit Buchungen vor Dezember 2020

Infos zum Insolvenzverfahren der STA Travel GmbH

Liebe Kundinnen und Kunden, Partner der STA Travel GmbH,

das Amtsgericht Frankfurt am Main -Insolvenzgericht- hat mit Beschluss vom 01.12.2020 über das Vermögen der STA Travel GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht- vom 02.08.2021 wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und Frau Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz und Partner zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Alle bekannten Gläubiger wurden bereits von der Sachwalterin angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren aufgefordert, sollten Sie kein Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an statravel@schneidergeiwitz.de 

Sie haben die Möglichkeit, Insolvenzforderungen bei der Insolvenzverwalterin nachträglich zur Insolvenztabelle anzumelden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungstermin bereits stattgefunden hat und der nachträgliche Prüfungstermin erst im Verlauf des Jahres 2022 stattfinden wird.

Wir rechnen mit einer Verfahrenslaufzeit von mindestens 2 Jahren, möchten jedoch bereits darauf hinweisen, dass die Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren STA Travel GmbH nicht mit einer Zahlung auf festgestellte Forderung rechnen können. 

Sollten Sie weitere Fragen zu dem bereits erhaltenen Prüfungsergebnis haben, wenden Sie sich bitte an statravel@schneidergeiwitz.de

Hier noch ein weiterer Verweis zur Fluggastrechteverordnung.