Naturwunder Neuseeland: Im Camper durchs Land + Flug
17 Tage
Inkl. Hin- & Rückflug nach/ab Melbourne und 15 Tage Auckland und 15 Tage Camper Star RV Polaris 2
ab € 2495
Starte dein Roadtrip-Abenteuer auf Neuseelands Nordinsel und entdecke ein Naturparadies voller Vielfalt! Mit dem Camper genießt du maximale Flexibilität und erkundest atemberaubende Landschaften in deinem eigenen Tempo – ideal für Outdoor-Fans und Naturliebhaber.
Los geht’s in den Waitakere Ranges, wo spektakuläre Wanderwege, Wasserfälle und der berühmte Piha Beach mit schwarzem Sand auf dich warten. Ein kurzer Fährtrip bringt dich weiter nach Waiheke Island, bekannt für malerische Weinberge und traumhafte Strände. Weiter geht’s zur vulkanischen Rangitoto Island: Eine Wanderung zum Gipfel bietet dir atemberaubende Ausblicke auf die Umgebung und Auckland. Auch die Hunua Ranges verzaubern mit ruhigen Wäldern und Wasserfällen – perfekt, um die Natur hautnah zu erleben.
In Auckland selbst lockt der Auckland Domain, der größte Park der Stadt, mit botanischen Gärten und dem War Memorial Museum. Anschließend führt dich deine Route zur Bay of Islands, wo Küstenlandschaften und Bootstouren zum Beobachten von Delfinen und Walen auf dich warten.
Für Wanderbegeisterte ist der Tongariro Nationalpark mit dem berühmten Tongariro Alpine Crossing ein absolutes Highlight. Zurück in Auckland hast du Zeit für die letzten Eindrücke dieser unvergesslichen Reise.
Wir unterstützen dich gerne bei der Planung deiner individuellen Reiseroute für dein perfektes Neuseeland-Abenteuer!
Das ist inklusive:
- Flüge in der Economy Class ab Frankfurt nach Auckland und zurück (andere Abflughäfen zu abweichenden Preisen möglich)
- 15 Tage Camper Star RV Polaris 2 inkl.:
- Unlimitierte Kilometer
- Basisversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt
- Kaution/Selbstbehalt (pro Schadensfall): AUD 7500
- keine Zusatzfahrer
- Persönliche Ausrüstung
- Küchenausrüstung
- Bettwäsche-Set
- Handtuch-Set
- Transfer internationaler Flughafen - Vermietstation
- Erweiterte Pannenhilfe
Angebotsbedingungen
Veranstalter der Reise ist Explorer World of Travel GmbH, Unternehmenssitz: Hüttenstraße 17, 40215 Düsseldorf. Es gelten die AGB des Veranstalters. Preis gilt pro Person und bei zwei gemeinsam reisenden Personen.
- Das Mindestalter zur Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 21 Jahre. Ein gültiger nationaler Führerschein entweder zusammen mit einer englischsprachigen Übersetzung oder einen internationalen Führerschein muss vorliegen. In einigen Regionen ist zwingend ein internationaler Führerschein nötig. Der Führerschein muss seit mindestens 2 Jahren und für die gesamte Mietdauer gültig sein.
- Bei Saisonüberschneidungen kann es zu abweichenden Preisen kommen.
- Preise für weitere Fahrzeugkategorien erhältst du auf Anfrage.
Neuseeland
Letzte Aktualisierung: 23.10.2024
Reisedokumente
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Reisende nach Neuseeland müssen das folgende Einreise- und Zollformular ausfüllen: https://app.travellerdeclaration.govt.nz. In der Regel kann das Formular binnen 24 Stunden vor der Ankunft ausgefüllt werden. Die Verpflichtung besteht auf allen Einreisewegen. Lediglich Transitpassagiere sind hiervon ausgenommen, wenn sie im Transitbereich des Flughafens bleiben und innerhalb von 24 Stunden auf dem Luftweg weiterreisen. Reisende auf dem Luftweg und Kreuzfahrtpassagiere können zum Ausfüllen des Formulars auch die mobile App verwenden: https://www.travellerdeclaration.govt.nz/nztd-app/. Reisende, die das Formular nicht digital ausfüllen können, erhalten es stattdessen in Papierform.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere WochenBitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://nzeta.immigration.govt.nz
Alternativ kann die Beantragung über die NZeTA-App, erhältlich für Android- und iOS-Geräte, erfolgen. Die Beantragung ist kostenpflichtig. Die NZeTA ist für bis zu zwei Jahre gültig und berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb dieses Zeitraums, wobei sich Reisende jeweils maximal 90 Tage am Stück im Land aufhalten dürfen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 TageBitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Transitvisabestimmungen
Reisende, die eine elektronische Einreisegenehmigung benötigen, müssen diese auch für Transitaufenthalte beantragen (siehe Abschnitt ?Visabestimmungen?).
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.